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Version Version 1.05 - 2016

Standardpflegeplan "bösartige Tumorerkrankungen"

 
Noch bis in die 80er-Jahre gab es für Senioren mit Krebs wenig Aussicht auf Heilung. Im Zentrum ärztlichen Handelns standen palliative Maßnahmen, vor allem die Schmerzlinderung. Heute werden selbst Hochbetagte operiert, bestrahlt oder erhalten eine Chemotherapie. Pflegekräfte stellt dieses vor immense Herausforderungen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardpflegeplan "bösartige Tumorerkrankungen"
  • Bei Krebs handelt es sich um ein unkontrolliertes Zellwachstum. Das neu gebildete Gewebe kann in nahe liegende Organe eindringen oder in weit entfernten Körperbereichen Metastasen bilden.
  • Die unterschiedlichen Krebsformen werden kategorisiert anhand der befallenen Körperregion und dem klinischen Verlauf der Erkrankung.

Anmerkung:

  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für bösartige Tumorerkrankungen. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem Pflegemaßnahmen Pflegeziel
Sich bewegen
  • Als Folge der Krebserkrankung und der Therapien ist der Bewohner über lange Phasen hinweg entkräftet und permanent müde. Selbst nach längerem Schlaf ändert sich an diesem Zustand nichts (Fatigue).
  • Durch die körperliche Schonung wird die Muskulatur abgebaut.
  • Sobald die aktuelle Erschöpfungsphase überwunden ist, sollte sich der Bewohner wieder körperlich bewegen. Das Ausmaß und die Intensität der Aktivität werden gemeinsam mit dem Arzt und mit dem Physiotherapeuten festgelegt. Ist es dem Bewohner zunächst nicht möglich, das Bett zu verlassen, führen wir aktive und passive Bewegungsübungen durch. Im weiteren Verlauf wird der Bewohner für die Übungen auf einen Stuhl und später in den Stand mobilisiert. In Phasen der bestmöglichen Konstitution sollte er Spaziergänge unternehmen.
  • Die körperliche Aktivität wird täglich zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft abgestimmt. Eine Überforderung sollte ebenso wie eine Unterforderung vermieden werden.
  • Wir prüfen, ob die körperlichen Fähigkeiten im Laufe des Tages schwanken. Die Bewegungsübungen sowie anstrengende Pflegemaßnahmen werden auf solche Tageszeiten verlegt, in denen der Bewohner über die maximalen physischen Reserven verfügt.
  • Der Bewohner wird dazu angeleitet, ein “Energietagebuch” zu führen. Dort vergleicht er täglich mithilfe einer Skala seine Tätigkeiten, die dafür eingesetzte Energie und seinen Erschöpfungszustand. Er soll in einem Formular vermerken, ob er über- oder unterfordert war.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner Medikamente erhält, die seinen Antrieb mindern oder Müdigkeit auslösen. Diese Wirkstoffe sollten nach Absprache mit dem behandelnden Arzt reduziert oder durch Alternativpräparate ausgetauscht werden.
  • Wir beachten, dass die Sturzgefahr erhöht sein kann. Wir erfassen das individuelle Risiko und intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe.
  • Wann immer es dem Bewohner möglich ist, ist er körperlich aktiv. Er baut damit physische Reserven auf für Phasen, in denen er körperlich geschwächt ist.
  • Durch die körperliche Aktivität gewinnt der Bewohner an Selbstvertrauen und an Hoffnung.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
  • Der Bewohner raucht stark, obwohl er bereits an Krebs erkrankt ist. Er gefährdet damit den Therapieerfolg.
  • Wir raten dem Bewohner dringend, das Rauchen einzustellen oder zumindest den Nikotingenuss deutlich zu verringern.
  • Wir verdeutlichen dem Bewohner die Vorteile einer zumindest zeitweiligen Nikotinabstinenz: Die Effektivität der Chemotherapie und der Strahlenbehandlung wird gesteigert. Gleichzeitig werden die Nebenwirkungen wie etwa die Übelkeit verringert. Falls eine Operation notwendig ist, senkt der Verzicht auf das Rauchen die Risiken für Komplikationen. 
  • Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir, ob eine Nikotinersatztherapie sinnvoll ist, also etwa Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster und Nikotintabletten zum Schlucken oder zum Lutschen.
  • Mit Beginn und während der Therapie mit Nikotinpflastern ist das Rauchen völlig einzustellen.
  • Wenn die Lunge im Zielbereich einer geplanten Strahlentherapie liegt, gilt striktes Rauchverbot
  • Der Bewohner kennt die Risiken und kann sich adäquat verhalten.
  • Im Idealfall stellt er das Rauchen ein.
  • Der Bewohner ist als Folge der Krebserkrankung anfällig für Infektionskrankheiten.
  • Wir achten auf eine lückenlose Hygiene bei allen Pflegemaßnahmen, vor allem auf die Händehygiene. Auch der Bewohner sollte Händedesinfektionen durchführen, etwa nach einem Stuhlgang oder nach einem Spaziergang.
  • Der Bewohner sollte den Kontakt mit Mitbewohnern und mit Angehörigen zeitweise meiden, wenn diese an einer übertragbaren Infektion leiden.
  • Wenn im Umfeld des Bewohners Infektionserkrankungen der Atemwege kursieren (etwa die Virusgrippe), sollte der Bewohner einen geeigneten Mundschutz tragen, sobald er sein Zimmer verlässt.
  • Der Bewohner sollte sich jährlich gegen die Virusgrippe impfen lassen.
  • Wir ermahnen Angehörige und Freunde dazu, auf einen Besuch zu verzichten, wenn sie selbst erkältet sind. Kinder dürfen den Bewohner nicht besuchen, wenn der Verdacht einer Infektionserkrankung besteht; etwa virusbedingte “Kinderkrankheiten”.
  • Wir leiten den Bewohner zu regelmäßigen Atemübungen an, um einer Lungenentzündung vorzubeugen.
  • Der Kontakt zu Haustieren sollte unterbleiben. Ist dieses nicht möglich, so sollte zumindest der Kontakt mit den tierischen Ausscheidungen vermieden werden. Der Bewohner sollte also weder die Katzentoilette noch einen Vogelkäfig selbst reinigen.
  • Zugänge aller Art werden täglich auf Infektionszeichen überprüft, insbesondere Venenverweilkatheter, Portsysteme, PEG/PEJ-Sonden sowie Blasenkatheter.
  • Im Zimmer des Bewohners sollten keine Schnitt- oder Topfblumen stehen.
  • Wir achten darauf, dass der Bewohner regelmäßig duscht und die Kleidung wechselt. Der Bewohner sollte Kleidung tragen, die sich mit mindestens 60 °C waschen lässt.
  • Wenn sich der Bewohner Sanitärräume oder eine Dusche mit anderen Menschen teilt, sollte er dort Badeschuhe tragen.
  • Gemeinsam mit dem Arzt prüfen wir, ob von ungekochtem Obst, von rohem Gemüse und von anderen Keimträgern wie etwa Rohmilchprodukten eine Gefahr für den Bewohner ausgeht.
  • Einmal am Tag wird die Körpertemperatur des Bewohners gemessen.
  • Wir befragen den Bewohner einmal täglich zu etwaigen Symptomen einer sich entwickelnden Infektion, etwa Husten, Halsschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl, Kältegefühl usw.
  • Bei einem Verdacht auf eine Infektionskrankheit muss frühzeitig eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
  • Der Bewohner erleidet keine Infektionen.
  • Der Bewohner versteht die Maßnahmen und fasst sie nicht als “Schikane” auf.
  • Wenn es zu einer Infektion gekommen ist, wird diese zeitnah erkannt und behandelt.
  • Der Bewohner hat Schmerzen als Folge der Krebserkrankung.
  • Die Behandlung von Tumorschmerzen erfolgt abgestuft und abhängig von der Schmerzintensität. Beginnend mit Nicht-Opioidanalgetika bei leichteren Schmerzen steigert sich die Medikation schrittweise bis zu starken Opioidanalgetika.
  • Der Bewohner erhält eine kontinuierliche Schmerzmittelversorgung. Die Analgetika werden also in regelmäßigen Abständen appliziert, um permanent einen ausreichenden Wirkstoffpegel im Blut aufrechtzuerhalten.
  • Für Schmerzspitzen, die über das gewohnte Niveau hinausgehen, werden schnell wirksame Analgetika mit hoher Wirkung als Bedarfsmedikation bereitgehalten.
  • Vor Pflegemaßnahmen, die für den Bewohner erfahrungsgemäß sehr schmerzhaft sind, sollte vorbeugend ein stärkeres Schmerzmittel verabreicht werden. Alternativ wird die Dosierung des üblichen Analgetikums erhöht. Belastend sind z. B. Mobilisationen, Krankentransporte sowie Verbandswechsel.
  • Ggf. erhält der Bewohner ein Medikament zur Behandlung von chronischer Obstipation, um den Nebenwirkungen der Opioide entgegenzuwirken.
  • Wir beachten, dass Opioide beim Bewohner ggf. die Sturzgefahr erhöhen. Wir intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe.
  • Nicht jeder Schmerz eines Krebspatienten hat seine Ursache im Tumor. Wir bedenken stets, dass der Bewohner etwa auch Verspannungsschmerzen im Rücken oder im Nackenbereich haben kann.
  • Wir unterstützen den Bewohner, wenn er eine alternative Schmerzbehandlung wünscht, weil sie etwa in der Vergangenheit ihm auch schon geholfen hat.
  • Der Bewohner erhält eine auf seine Schmerzbelastung angepasste Medikation.
  • Der Bewohner erhält Beratung und eine alternative Schmerzbehandlung, sofern er das wünscht.
  • Der Bewohner leidet unter Mundtrockenheit.
  • Der Bewohner soll ausreichend trinken. Ideal sind lauwarme oder kalte Tees aus Kamille, Salbei oder Thymian. Er kann den Mund und die Lippen durch häufiges Trinken kleiner Schlucke Wasser feuchthalten.
  • Der Bewohner soll Lebensmittel meiden, die die Schleimhaut reizen oder austrocknen, also etwa stark gewürzte oder gesalzene Speisen sowie alkoholische Getränke. Problematisch sind auch trockene und krümelige Lebensmittel.
  • Wir bieten dem Bewohner Speisen mit hohem Wasseranteil an, etwa Obst, Suppen oder flüssige Milchprodukte.
  • Nach jeder Zahnpflege wird der Mundraum gut ausgespült. Wir achten darauf, dass keine Reste der Zahncreme oder des Mundwassers im Mundraum zurückbleiben.
  • Zusätzlich wird der Mundraum alle zwei Stunden ausgespült. Wir nutzen dafür Wasser oder Tee.
  • Der Bewohner sollte täglich über lange Zeiträume etwas kauen oder lutschen. Er erhält zuckerfreie Zitronenbonbons, zuckerfreien Kaugummi, Ananasstücke oder Eiswürfel.
  • Einmal am Tag werden die Lippen mit einem Lippenpflegemittel behandelt.
  • Wir nutzen künstlichen Speichel, der als Spray auf die Mund- und Rachenschleimhaut gesprüht wird.
  • Der Bewohner hat keine Mundtrockenheit mehr.
  • Die Mundschleimhäute bleiben intakt und das Risiko anderer Folgeerkrankungen, etwa von Paradontose, Soor, Parotitis und Karies, sinkt.
  • Der Bewohner reagiert empfindlich auf Gerüche. Ihm wird schnell übel.
  • Soweit möglich beseitigen wir unangenehme Geruchsquellen, etwa Essensgerüche, Parfümduft, Zigarettenrauch oder Blumenduft.
  • Pflegekräfte sollten ein neutrales Deo verwenden und auf die eigene Körperhygiene achten.
  • Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft nicht rauchen.
  • Der Bewohner wird vor Gerüchen geschützt, die seine Übelkeit verstärken könnten.
  • Der Bewohner leidet an Leukämie oder an einer anderen Krebserkrankung, die die Blutgerinnung beeinträchtigt. Kommt es zu einer Verletzung, so dauert es relativ lange, bis die Blutung gestillt ist.
  • Wir führen keine intramuskulären Injektionen durch. Subkutane Injektionen erfolgen nur auf ärztliche Anweisung. Ggf. müssen alternative Applikationswege für den Wirkstoff gefunden werden.
  • Wir prüfen stets, ob verabreichte Medikamente zusätzlich die Blutgerinnung schwächen, und suchen ggf. nach alternativen Wirkstoffen. Problematisch ist insbesondere Acetylsalicylsäure.
  • Der Zustand des Bewohners wird engmaschig überwacht. Wichtig sind vor allem Blutungen aus der Nase und dem Mund sowie Blutbeimengungen im Stuhl und im Urin.
  • Bei Schnupfen sollte der Bewohner die Nase nur vorsichtig schnäuzen. Wenn es dennoch zu Nasenbluten kommt, soll der Bewohner den Kopf nach vorne beugen und die Nasenflügel zusammendrücken. Wir legen ein Coldpack in den Nacken. Ggf. legen wir eine Nasentamponade an.
  • Wenn es zum Bluterbrechen kommt, wird zeitnah ein Notarzt gerufen.
  • Der Bewohner wird konsequent vor Verletzungen geschützt.
  • Aufgrund des Tumorwachstums ist das Thromboserisiko erhöht.
  • Der Bewohner ist als Folge der Krebserkrankung immobil. Die Bettlägerigkeit steigert die Anfälligkeit für eine Thrombose zusätzlich.
  • Der Bewohner wird so schnell und so umfassend wie möglich mobilisiert. Mit immobilen Krebspatienten führen wir aktive und passive Bewegungsübungen durch.
  • Der Bewohner erhält eine geeignete Kompressionstherapie, etwa Kompressionsstrümpfe (ATS).
  • Wir stellen sicher, dass die ärztlich verordneten Medikamente im Rahmen der Thromboseprophylaxe zuverlässig appliziert werden. Insbesondere in den ersten vier Wochen nach einem chirurgischen Eingriff muss gewährleistet sein, dass der Bewohner die verschriebenen Wirkstoffe einnimmt. Im Rahmen der Thromboseprophylaxe können niedrig dosiertes ASS sowie Heparin genutzt werden.
  • Die Entwicklung einer Thrombose wird vermieden.
  • Der Bewohner leidet unter Juckreiz.
  • Der Bewohner wird ermahnt, sich möglichst nicht mit den Fingernägeln zu kratzen, da dieses Infektionen auslösen kann. Ggf. werden die Fingernägel kurz geschnitten. Der Bewohner kann zudem dünne Baumwollhandschuhe tragen.
  • Wir inspizieren juckende Haut täglich auf Infektionszeichen.
  • Juckreiz wird konsequent behandelt. Etwa durch Kältereize oder durch Juckreiz stillende Badezusätze wie Hafermehl oder Kleie.
  • Die Haut des Bewohners wird ausreichend eingefettet.
  • Der Bewohner soll die Haut vor Wärme schützen. Dazu zählen der Aufenthalt in warmen Räumen sowie sehr warme Bäder. Er soll körperliche Anstrengung vermeiden.
  • Wir prüfen, ob sich der Bewohner durch Freizeitangebote vom Juckreiz ablenken lässt.
  • Gemäß der ärztlichen Verordnung erhält der Bewohner Antihistaminika.
  • Der Juckreiz wird vermindert.
  • Die Haut wird vor Infektionen geschützt.
Sich pflegen
  • Der Bewohner leidet an Leukämie oder an einer anderen Krebserkrankung, die die Blutgerinnung beeinträchtigt. Dadurch ist das Risiko erhöht, dass sich der Bewohner bei Pflegemaßnahmen Verletzungen zuzieht, die stark und anhaltend bluten.
  • Wir achten auf eine sorgfältige Zahn- und Mundhygiene. Falls notwendig sollte eine weiche Zahnbürste oder ein Watteträger genutzt werden. Elektrische Zahnbürsten sollten nicht verwendet werden. Wir achten auf Druckstellen durch eine Zahnprothese.
  • Wir verzichten auf Nassrasuren. Stattdessen nutzen wir einen Trockenrasierer oder empfehlen dem Bewohner, zeitweise den Bart einfach wachsen zu lassen.
  • Frauen sollten auf die Rasur der Beine und des Intimbereichs verzichten.
  • Die Lippen werden durch eine sorgfältige Pflege vor Einrissen geschützt.
  • Die Finger werden vorsichtig gepflegt; vorzugsweise mit einer Nagelfeile. Die Nutzung von spitzen und scharfen Hilfsmitteln (Nagelscheren u. Ä.) muss besonders vorsichtig erfolgen. Die Fußpflege wird von uns nicht übernommen.
  • Blutungen werden vermieden.
  • Der Bewohner vernachlässigt die eigene Körperpflege, da er diese angesichts seiner schlechten Prognose für sinnlos hält.
  • Wir machen dem Bewohner klar, dass sein Verhalten nicht nur optische Folgen hat. Körperliche Unsauberkeit fördert das Auftreten von Infektionen, die seine Überlebenschancen ggf. deutlich senken können.
  • Der Bewohner pflegt sich trotz der Krebsdiagnose.
  • Der Bewohner leidet unter Haarausfall als Folge der Chemotherapie oder einer Bestrahlung.
  • Bei Männern sollte erwogen werden, die Haare bereits vor Beginn der Chemotherapie komplett abzurasieren.
  • Wir nutzen weiche Haarbürsten und schonendes Haarwaschmittel.
  • Nasses Haar sollte trocken getupft, aber nicht trocken gefönt werden.
  • Durch geschicktes Schminken kann der Verlust der Augenbrauen kaschiert werden.
  • Wenn der Bewohner auch die Augenwimpern verliert, kann er als Schutz eine Sonnenbrille tragen.
  • Bewohnerinnen sollten auf Dauerwellen sowie auf Haarfärbungen verzichten.
  • Durch geeignete Pflegemittel schützen wir die Kopfhaut vor dem Austrocknen; also etwa mittels Produkten mit Dexpanthenol.
  • Der Bewohner sollte im Freien nach Möglichkeit eine Kopfbedeckung tragen. Diese schützt im Sommer vor Sonneneinstrahlung und im Winter/Herbst vor Auskühlung.
  • Ggf. sollte frühzeitig eine Perücke angepasst werden. (Die Kosten trägt zumeist die Krankenkasse.)
  • Wenn Bewohnerinnen gerne häkeln oder stricken, können diese ggf. dazu animiert werden, sich selbst eine Mütze herzustellen. Sinnvoll sind eine dicke Mütze für draußen und eine dünne Mütze für drinnen.
  • Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, wenn dieser aufgrund des Haarausfalls deprimiert sein sollte. Wir verdeutlichen insbesondere, dass die Haare nach Beendigung der Behandlung wieder nachwachsen werden.
  • Bei einer Bestrahlung des Kopfes werden die Haarwurzelzellen ggf. irreparabel geschädigt. Der Bewohner bleibt also auch nach dem Ende der Behandlung stellenweise unbehaart.
  • Die Folgen des Haarausfalls werden minimiert. Insbesondere leidet das Selbstwertgefühl nicht mehr als notwendig.
  • Die Kopfhaut wird geschützt.
  • Die Augen werden geschützt.
  • Der Bewohner leidet unter Hautveränderungen als Folge der Bestrahlung.
  • Die Markierungen auf der Haut für die Strahlentherapie markieren gleichzeitig auch die Hautbereiche, die besonders vorsichtig behandelt werden müssen. Die Markierungen dürfen in keinem Fall entfernt werden. Ggf. wurde das Bestrahlungsfeld vom Arzt mit einem wasserdichten und luftdurchlässigen Folienverband geschützt.
  • Die Haut des Bewohners wird täglich auf krankhafte Veränderungen untersucht. Wir konzentrieren uns dabei besonders auf zwei Hautareale: Wichtig ist zunächst die Körperstelle, an der die Strahlung eintritt. Ebenso bedeutsam ist die Austrittsstelle, die sich auf der gegenüberliegenden Körperseite befindet.
  • Für die Reinigung nutzen wir nur klares Wasser sowie ph-neutrale, rückfettende Waschlotionen. Die Verwendung von parfümierten Pflegeprodukten sollte vermieden werden. Dazu zählen insbesondere Deos und Seifen.
  • Umfangreichere Verunreinigungen, etwa durch Stuhlrückstände, werden mit einem weichen Tuch und panthenolhaltigen Lösungen aufgenommen.
  • Der Bewohner sollte nur kurz und bei moderater Wassertemperatur duschen.
  • Nach dem Waschen werden geschädigte Hautbereiche vorsichtig trocken getupft, aber nicht trocken gerieben.
  • Der Bewohner soll direkte Sonneneinstrahlung meiden. Ggf. kann er Sonnenschutzcreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor auftragen.
  • Durch das mehrmals tägliche Auftragen von Kamillenpuder kann die Haut trocken gehalten werden. Falls bereits eine Hautläsion vorliegt, darf kein Puder mehr verwendet werden, da dieses verklumpt und einen Nährboden für Keime bildet. Wir achten auf Anzeichen für eine Kamillenallergie.
  • Deutliche Hautreizungen können mit panthenolhaltigen Salben behandelt werden. Die beeinträchtigte Hautregion wird ggf. mit einer saugfähigen, nicht klebenden Kompresse versorgt.
  • Das Bestrahlungsfeld wird konsequent vor Kälte, Sonneneinstrahlung, Hitze usw. geschützt. Es dürfen hier also weder Wärmflaschen noch Heißluftföhns oder Coldpacks genutzt werden.
  • Wir beachten, dass bestrahlte Haut sehr empfindlich auf Druckbelastungen reagiert und schnell ein Druckgeschwür ausbilden kann.
  • Bestrahlte Haut muss vor mechanischen Einwirkungen geschützt werden. Dazu zählt die Reibung durch BH-Verschlüsse, Reißverschlüsse oder enge Bündchen. Der Bewohner soll Unterwäsche und weite Kleidung aus Naturfasern wie Baumwolle oder Seide tragen.
  • Die Haut des Bewohners wird geschützt.
  • Die Auswirkungen der Bestrahlung werden auf ein Minimum reduziert.
  • Der Bewohner leidet unter Schleimhautveränderungen im Mund als Folge der Bestrahlung.
  • Der Bewohner ist anfällig für Infektionen im Mundraum.
  • Nach jeder Mahlzeit und vor der Bettruhe führen wir eine Mund- und Zahnpflege durch. Wir nutzen dafür eine weiche Zahnbürste.
  • Soweit möglich sollte der Bewohner den Konsum von Nikotin, Alkohol und Kaffee einschränken oder einstellen. Wir achten bei Alkoholentzug auf Delirzeichen. Ggf. wird der Notarzt gerufen.
  • Die Mundhöhle wird einmal täglich mit einer Taschenlampe inspiziert. Wir kontrollieren die Lippen, die Mundschleimhaut, die Zähne, die Zunge, das Zahnfleisch und den Rachenbereich. Wir prüfen auch, ob sich die Stimme des Bewohners und sein Schluckvermögen verändert haben.
  • Eine Spüllösung mit Lokalanästhetika ist ggf. sinnvoll, sobald Rötungen oder Beläge auftreten und der Bewohner über Schmerzen klagt. Die Applikation sollte insbesondere vor den Mahlzeiten erfolgen. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass dabei keine Aspirationsgefahr besteht.
  • Pilzinfektionen werden gemäß der ärztlichen Verordnung mit einem Antimykotikum therapiert.
  • Der Bewohner sollte zwei bis zweieinhalb Liter Flüssigkeit am Tag trinken, dabei aber auf säurehaltige Getränke wie Orangen- oder Zitronensaft verzichten.
  • Der Bewohner sollte keine scharf gewürzten, gesalzenen und geräucherten Lebensmittel zu sich nehmen. Stattdessen geben wir ihm gekühlte Speisen wie etwa gefrorene Ananasstücke oder Eiswürfel zum Lutschen.
  • Bei starken Schmerzen bitten wir den Hausarzt um eine Schmerzbehandlung.
  • Den Speichelfluss regen wir an, indem der Bewohner zuckerfreie Kaugummis kaut. Er soll saure Bonbons und Tees sowie gehackte Kräuter zu sich nehmen.
  • Der Bewohner erleidet keine Infektion im Mundraum.
  • Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum reduziert.
Essen und trinken
  • Der Bewohner nimmt große Mengen Alkohol zu sich. Die Heilung ist gefährdet.
  • Wir achten auf Unverträglichkeiten zwischen den eingenommenen Medikamenten und Alkohol.
  • Wir raten dem Bewohner dringend, den Alkoholgenuss einzustellen. Wenn dieses nicht möglich ist, sollte der Konsum auf ein Mindestmaß reduziert werden, also etwa das Bier am Abend oder der Schnaps nach dem Mittagessen.
  • Eine vorhandene Alkoholabhängigkeit wird konsequent bekämpft.
  • Wir achten bei Alkoholentzug auf Delirzeichen. Ggf. wird der Notarzt gerufen.
  • Der Bewohner trinkt möglichst wenig Alkohol.
  • Der Bewohner führt eine besondere Krebsdiät durch, von der er sich eine heilende Wirkung verspricht. Diese Diät ist aber sehr einseitig und auf Dauer gefährlich für den Bewohner.
  • Wir erklären dem Bewohner, dass sog. “Krebsdiäten” unwirksam und ggf. auch schädlich sind.
  • Wir bieten ihm eine Ernährungsberatung an.
  • Eine Mangelernährung wird vermieden.
  • Der Bewohner leidet an anhaltender Übelkeit als Folge der Chemotherapie oder der Strahlentherapie.
  • Der Appetit ist vermindert. Der Bewohner nimmt zu wenig Nahrung zu sich und verliert an Körpergewicht.
  • Der Bewohner nimmt keine Nahrung zu sich, da er glaubt, so die Übelkeit vermeiden zu können.
  • Wir prüfen, ob sich der Bewohner nach Eintritt der Übelkeit so weit ablenken lässt, dass es nicht zu einem Erbrechen kommt. Möglich sind Musik, fernsehen, lesen oder Gespräche.
  • Eine hohe Raumtemperatur erhöht die Anfälligkeit für Übelkeit. Wir prüfen, ob eine Senkung der Raumtemperatur das Wohlbefinden des Bewohners steigert.
  • Wir prüfen, ob klassische Hausmittel die Übelkeit reduzieren, also etwa Ingwertees sowie Zitronen- oder Pfefferminzbonbons. Wir bieten dem Bewohner Eiswürfel zum Lutschen an. Ggf. soll er Kaugummis kauen.
  • Der oft auftretende metallische / saure Geschmack im Mund, der bei einer Chemotherapie auftreten kann, lässt sich häufig durch Eukalyptuspastillen  lindern.
  • Wir reichen dem Bewohner morgens ein kleines Stück Trockengebäck, um die Morgenübelkeit zu lindern.
  • Hilfsmittel wie Zellstoff oder Nierenschalen werden zwar in Reichweite, aber ggf. außerhalb des direkten Sichtbereichs des Bewohners gelagert.
  • Der Bewohner erhält Antiemetika, also Medikamente, die die Übelkeit reduzieren. Diese Therapie ist prophylaktisch. Die Applikation erfolgt nach Plan, also auch dann, wenn der Bewohner aktuell keine Übelkeit spürt. In diesem Fall ist eine umfassende Beobachtung notwendig, um die Reaktionen des Körpers auf das Medikament zu erfassen.
  • Wir erklären dem Bewohner, dass es keinen Einfluss auf die Übelkeit hat, wenn er nüchtern bleibt.
  • Das Ausmaß der Übelkeit wird reduziert.
  • Der Bewohner erhält trotz aller Nebenwirkungen eine ausgewogene Ernährung.
  • Eine Mangelernährung sowie ein zu starker Verlust an Körpergewicht werden vermieden.
  • Als Folge der Chemo- oder Strahlentherapie hat sich das Geschmacksempfinden verändert. Der Bewohner empfindet bestimmte Lebensmittel als ekelig.
  • Wir bevorzugen Speisen ohne starken Eigengeschmack, also etwa Zwieback, Knäckebrot, Toast, Kartoffeln, Teigwaren und Reis.
  • Wir prüfen, ob es die Übelkeit lindert, wenn der Bewohner beim Essen Gesellschaft hat.
  • Speisen, gegen die der Bewohner einen Widerwillen entwickelt hat, sollten so aufbewahrt werden, dass er sie weder sieht noch riecht.
  • Wir verzichten darauf, dem Bewohner während einer Phase mit hoher Übelkeit seine Lieblingsspeisen anzubieten. Er würde seine Lieblingsspeisen zukünftig mit Übelkeit verbinden.
  • Der Geschmack von Fleisch wird häufig als bitter wahrgenommen. Wir wählen dann alternative eiweißreiche Nahrungsmittel.
  • Getränke werden zumeist besser akzeptiert, wenn sie kühl und mit Kohlensäure versetzt sind; etwa Wasser, Limonade oder Cola.
  • Wir ermahnen den Bewohner, langsam zu essen.
  • Nach dem Essen erhält der Bewohner Pfefferminztee. Er soll sich eine Weile ausruhen.
  • In der Regel werden kleine Portionen besser akzeptiert als große Speisemengen.
  • Der Bewohner erhält die Lebensmittel, die er mag und gut verträgt.
  • Der Bewohner muss sich häufig übergeben.
  • Wenn sich der Bewohner übergeben muss, bleibt die Pflegekraft bis zur Normalisierung der Situation bei ihm. Sie bietet ihm eine Nierenschale und Zellstoff an.
  • Nach Möglichkeit sollte die Zahnprothese entnommen werden, bevor sich der Bewohner übergibt.
  • Der Bewohner sollte aufrecht sitzen, wenn er sich übergibt.
  • Nach dem Erbrechen führen wir eine Mundpflege durch. Das Zimmer wird umfassend gelüftet. Verschmutzungen durch Erbrochenes, etwa auf dem Fußboden, werden restlos beseitigt. Die Pflegekraft beachtet, dass Erbrochenes ggf. Zytostatikareste enthalten kann. Entsprechende Schutzkleidung ist erforderlich.
  • Ggf. wechseln wir die Kleidung und die Bettwäsche, um den Geruch zu neutralisieren. Wir reichen dem Bewohner eine kühle Kompresse.
  • Wir geben dem Bewohner die Möglichkeit, sich nach dem Erbrechen die Hände und das Gesicht zu waschen.
  • Die verlorene Flüssigkeit und die Elektrolyte müssen ersetzt werden. Wenn dieses auf oralem Weg nicht mehr möglich ist, muss zeitnah eine Infusion erwogen werden.
  • Bei übermäßigem Erbrechen wird der Hausarzt informiert, um eine medikamentöse Behandlung gegen Übelkeit und Erbrechen einzuleiten oder zu intensivieren.
  • Das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität bleiben erhalten.
  • Die Krebserkrankung erhöht den Kalorienbedarf erheblich. Der Bewohner isst zwar gerne, aber nicht ausreichend, um sein Körpergewicht zu halten.
  • Wir bieten dem Bewohner zusätzlich zu den Hauptmahlzeiten Speisen an. Dazu zählen auch kühle Milchmixgetränke sowie kalorienreiche Süßspeisen wie etwa Sahnequark.
  • Die tägliche Trinkmenge sollte hauptsächlich zwischen den Hauptmahlzeiten konsumiert werden. Zu den Hauptmahlzeiten erhält der Bewohner nur ein kleines Getränk.
  • Wir prüfen, ob Getränke wie Sherry, Tees aus Wermut, Schafgabe oder Salbei den Appetit des Bewohners steigern, wenn er sie zehn Minuten vor der Mahlzeit trinkt.
  • Wir sorgen für Ablenkung während des Essens. Insbesondere sollte der Bewohner in Gesellschaft essen.
  • Das Gewicht des Bewohners wird einmal wöchentlich gemessen. Wenn eine lebensbedrohliche Unterernährung vorliegt, muss eine Ernährung mittels PEG erwogen werden.
  • Ggf. erhält der Bewohner Pepsinwein.


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