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Vers. 2.09a

Standard "Stellen von Medikamenten"

 
Irren ist menschlich. Auch beim Stellen von Medikamenten kann es selbst bei größter Konzentration zu Verwechselungen kommen. Qualitätsbeauftragte sollten sich daher darauf konzentrieren, Kontrollprozesse zu entwickeln, die bei vertretbarem Arbeitsaufwand möglichst viele dieser Fehler aufdecken und beseitigen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 

Standard "Stellen von Medikamenten"

Definition:
  • Viele unserer Bewohner haben ein Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Medikamenteneinnahme. Vor allem zwei Problemschwerpunkte treten gehäuft auf:
    • Beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung sind viele Betroffene damit überfordert, die Arzneimittel regelmäßig einzunehmen. So kann es vorkommen, dass die Einnahme vergessen wird oder versehentlich doppelt erfolgt.
    • Andere Senioren sind in ihrer Feinmotorik soweit eingeschränkt, dass sie z.B. keine Tabletten aus der Verblisterung herausdrücken können.
  • Derartige Defizite werden kompensiert, indem wir die Medikamente für den Bewohner stellen und falls nötig die Einnahme überwachen.
Grundsätze:
  • Wir beachten das Prinzip der aktivierenden Pflege und begrenzen das Maß der Unterstützung auf das Mindestmaß. Das Stellen der Medikamente für den Bewohner erfolgt nur dann, wenn dieser mit der eigenständigen Durchführung überfordert ist. Der Bewohner sollte falls möglich die von uns gestellten Medikamente eigenständig einnehmen.
  • Das Stellen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die höchste Konzentration erfordert. Die dafür notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen werden stets bereitgestellt.
  • Jede Form von Hektik bedeutet eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bewohner.
  • Medikamente werden grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung vorbereitet und verabreicht.
  • Wir arbeiten eng mit dem Hausarzt zusammen. Seine Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Jede Abweichung wird dem Hausarzt umgehend mitgeteilt.
Ziele:
  • Jeder Bewohner erhält die für ihn vorgesehenen Medikamente. Die "6-R-Regel" wird genau befolgt.
  • Alle hygienischen Vorschriften werden genau befolgt.
  • Medikamente werden nicht verschwendet.
  • Die kontinuierliche Versorgung des Bewohners ist gesichert. Es gibt keine Versorgungsengpässe.
Vorbereitung: Organisation
  • Wir stellen unsere Medikamente täglich. Dieses bedeutet für uns zwar zunächst mehr Organisationsaufwand, reduziert aber viele Fehlerquellen. Insbesondere können wir flexibler auf kurzfristige Änderungen der Medikamentierung reagieren.
  • Tropfen werden maximal eine Stunde vor Verabreichung gestellt.
  • Das Telefon und der Pieper werden abgestellt bzw. umgeleitet. Die Pflegekraft wird in der Zeit des Medikamentenstellens von einer Kollegin vertreten.
  • Auf dem Dienstplan wird ausreichend Zeit für das Medikamentenstellen eingeplant. Es sollte ein Zeitpunkt im Tagesverlauf gewählt werden, der erfahrungsgemäß vergleichsweise ruhig ist.
  • Der Platz zum Richten der Medikamente sollte nur wenige Schritte vom Medikamentenschrank entfernt sein.
  • Medikamente können auch von Auszubildenden gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch eine erfahrene Pflegekraft den Vorgang genauestens überwachen.
  • Medikamente werden nicht vom Nachtdienst gestellt. Während der Nacht ist zumeist nur eine Pflegefachkraft anwesend, die folglich immer wieder von Bewohnern gestört wird. Die für das Stellen notwendige Ruhe ist nicht erreichbar. Ohnehin ist die Konzentrationsfähigkeit eines Mitarbeiters während der Nachtstunden eingeschränkt.
weitere Maßnahmen
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Ggf. werden die Hände zusätzlich gewaschen.
  • Ggf. sollte die Pflegekraft Einmalhandschuhe tragen oder eine desinfizierte Pinzette bereitlegen.
  • Die Pflegekraft säubert und desinfiziert den Arbeitsplatz.
  • Die Pflegekraft sorgt für geeignete Lichtverhältnisse.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Medikamentenschälchen bzw. Medikamentendispenser hygienisch einwandfrei sind.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass der Medikamentendispenser korrekt beschriftet ist, also mit Vornamen, Nachnamen und Zimmernummer.
  • Ein ausreichend großer Vorrat an farbig gekennzeichneten Tropfenschälchen steht bereit, also etwa Gelb für morgens, Rot für mittags und blau für abends.
  • Die Pflegekraft muss die Wirkungsweise sowie die Neben- und Wechselwirkungen aller von ihr verarbeiteten Medikamente kennen. Bei Fragen liest sie den Beipackzettel.
  • Das korrekte Stellen von Medikamenten wird regelmäßig per Pflegevisite überprüft.
Durchführung: Kontrolle
  • Beim Umgang mit Medikamenten gilt das Prinzip der dreifachen Kontrolle. Kontrolliert wird:
    • bei der Entnahme des Medikaments aus dem Medikamentenschrank oder dem Vorratsbehälter
    • bei der Entnahme aus der Originalverpackung
    • beim Zurückstellen in den Medikamentenschrank
  • Grundlage des Medikamentenstellens ist ausschließlich das ärztliche Dokumentationsblatt. Die ärztliche Verordnung sollte nicht auf andere Formulare übertragen werden, um Übertragungsfehler zu vermeiden.
  • Die "6-R-Regel" wird beim Stellen der Medikamente strikt beachtet. Also:
    • richtiger Bewohner. Vorsicht ist notwendig bei häufig vorkommenden Namen wie Maier oder Müller.
    • richtiges Medikament. Völlig unterschiedliche Medikamente können ähnlich klingende Namen haben.
    • richtige Dosierung
    • richtige Applikationsform
    • richtige Zeit. Neben der Tageszeit können auch zeitliche Abstände zu anderen Medikamenten oder Ereignissen definiert werden; also etwa der richtige Spritz-Ess-Abstand bei Insulin.
    • richtige Dokumentation. Die Verordnungsangaben müssen korrekt übertragen werden.
  • Vor der Verarbeitung stellt die Pflegekraft sicher, dass das Medikament intakt ist. Kriterien:
    • Das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht.
    • Die Schutzverpackung (etwa Blister) ist unversehrt.
    • Die Medikamentenverpackung ist trocken und zeigt keine Flecken.
    • Es gibt keine Form- oder Farbveränderungen.
    • Bei Flüssigkeiten sind keine untypischen Ausflockungen, Trübungen, Geruchsveränderungen usw. bemerkbar.
  • Nach Abschluss des Stellens wird die gesamte Arbeit ggf. von einer zweiten Pflegekraft kontrolliert. (Die Intensität der Kontrolle ist abhängig vom Wissensstand des Mitarbeiters, dem Gefahrenpotenzial der Medikamente usw.)
weitere Maßnahmen
  • Die Verordnungsdaten müssen dem Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmen sein. Falls Fragen offenbleiben, bricht die Pflegekraft das Stellen ab und hält Rücksprache mit dem Arzt. Die Mindestkriterien für eine korrekte Verschreibung umfassen:
    • Name und Vorname des Bewohners
    • Bezeichnung des Medikaments
    • Arzneiform, etwa "Tablette"
    • Applikationsintervall, etwa "dreimal täglich"
    • Dosierung in 24 Stunden, etwa "60 mg"
    • Applikationsart, etwa "per os".
    • ggf. Befristung der Medikamentengabe
  • Sofern dieses von der Apotheke noch nicht getan wurde, vermerkt die Pflegekraft alle wichtigen Informationen auf der Medikamentenverpackung. Etwa:
    • Lieferdatum
    • Anbruchsdatum
    • Name des Bewohners
  • Die Fehlergefahr lässt sich senken, wenn sich die Pflegekraft während des Stellens die wichtigsten Daten selbst laut vorliest, also den Namen des Bewohners, die Bezeichnung des Präparates, die korrekte Dosis usw.
  • Je nach Dokumentationssystem erleichtert ggf. ein aufgelegtes Lineal die Orientierung innerhalb der Liste der Verordnungen.
  • Der Dispenser sollte direkt auf dem Dokumentationsblatt mit den Verordnungen abgestellt werden. Der direkte Blick lässt Fehler schneller sichtbar werden.
  • Nach Möglichkeit wird die Einzeldosis bei folienverschweißten Tabletten durch Abtrennung an der Perforation oder Abschneiden entnommen. Dieses ist hygienischer und ermöglicht jederzeit eine zweifelsfreie Identifikation des Medikaments, insbesondere eine spätere Gegenkontrolle durch Dritte.
  • Beim Abteilen der Blisterverpackung sollte darauf geachtet werden, dass auf jedem Teilstück der Name des Präparates noch lesbar ist.
  • Falls erforderlich können Tabletten zerteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung laut Beipackzettel zulässig ist. Die Existenz einer Bruchrille ist dafür ein Indiz. Allerdings gibt es auch Medikamente mit einer optisch ähnlichen Schmuckrille; diese allerdings hat keine Teilungsfunktion.
  • Es kann vorkommen, dass der Bewohner ein anderes Präparat bekommt. Dieses etwa, weil er nun ein preisgünstigeres Generikum einnehmen soll. Wir stellen dann sicher, dass der Bewohner über diesen Wechsel informiert wird. Insbesondere bei demenziell erkrankten Senioren ist ansonsten zu befürchten, dass diese dem neuen Präparat misstrauen und es nicht einnehmen.
  • Dragees dürfen zumeist nicht zerteilt werden, da an den Bruchstellen der ggf. magensaftresistente Film fehlt.
  • Beim Abzählen von Tropfen ist es wichtig, sich sehr zu konzentrieren. Insbesondere bei hohen Tropfenzahlen unterlaufen sehr schnell Fehler. Damit der Bewohner die Tropfen aufnehmen kann, werden diese ggf. mit Wasser verdünnt.
  • Flüssige Medikamente sollten grundsätzlich nicht gemischt werden, da es zu unvorhersehbaren chemischen Reaktionen kommen kann.


  • +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Medikament; Tablette; Tropfen; Salbe; Injektion
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