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Vers. 2.09a |
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Standard "Stellen von
Medikamenten" |
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Irren ist menschlich. Auch beim Stellen von Medikamenten
kann es selbst bei größter Konzentration zu Verwechselungen
kommen. Qualitätsbeauftragte sollten sich daher darauf konzentrieren,
Kontrollprozesse zu entwickeln, die bei vertretbarem Arbeitsaufwand
möglichst viele dieser Fehler aufdecken und beseitigen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es
nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die
Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne
Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige
Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für
die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch
ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
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Standard "Stellen von Medikamenten"
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Definition: |
- Viele unserer Bewohner haben ein
Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Medikamenteneinnahme. Vor allem
zwei Problemschwerpunkte treten gehäuft auf:
- Beim Fortschreiten einer demenziellen
Erkrankung sind viele Betroffene damit überfordert, die Arzneimittel
regelmäßig einzunehmen. So kann es vorkommen, dass die Einnahme
vergessen wird oder versehentlich doppelt erfolgt.
- Andere Senioren sind in ihrer Feinmotorik
soweit eingeschränkt, dass sie z.B. keine Tabletten aus der
Verblisterung herausdrücken können.
- Derartige Defizite werden kompensiert, indem
wir die Medikamente für den Bewohner stellen und falls nötig die
Einnahme überwachen.
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Grundsätze: |
- Wir beachten das Prinzip der aktivierenden
Pflege und begrenzen das Maß der Unterstützung auf das Mindestmaß. Das
Stellen der Medikamente für den Bewohner erfolgt nur dann, wenn dieser
mit der eigenständigen Durchführung überfordert ist. Der Bewohner
sollte falls möglich die von uns gestellten Medikamente eigenständig
einnehmen.
- Das Stellen von Medikamenten ist eine
verantwortungsvolle Aufgabe, die höchste Konzentration erfordert. Die
dafür notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen werden stets
bereitgestellt.
- Jede Form von Hektik bedeutet eine Gefahr für
die Gesundheit unserer Bewohner.
- Medikamente werden grundsätzlich nur nach
schriftlicher ärztlicher Anordnung vorbereitet und verabreicht.
- Wir arbeiten eng mit dem Hausarzt zusammen.
Seine Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Jede Abweichung wird dem
Hausarzt umgehend mitgeteilt.
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Ziele: |
- Jeder Bewohner erhält die für ihn vorgesehenen
Medikamente. Die "6-R-Regel" wird genau befolgt.
- Alle hygienischen Vorschriften werden genau
befolgt.
- Medikamente werden nicht verschwendet.
- Die kontinuierliche Versorgung des Bewohners
ist gesichert. Es gibt keine Versorgungsengpässe.
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Vorbereitung: |
Organisation
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- Wir stellen unsere Medikamente täglich. Dieses
bedeutet für uns zwar zunächst mehr Organisationsaufwand, reduziert
aber viele Fehlerquellen. Insbesondere können wir flexibler auf
kurzfristige Änderungen der Medikamentierung reagieren.
- Tropfen werden maximal eine Stunde vor
Verabreichung gestellt.
- Das Telefon und der Pieper werden abgestellt
bzw. umgeleitet. Die Pflegekraft wird in der Zeit des
Medikamentenstellens von einer Kollegin vertreten.
- Auf dem Dienstplan wird ausreichend Zeit für
das Medikamentenstellen eingeplant. Es sollte ein Zeitpunkt im
Tagesverlauf gewählt werden, der erfahrungsgemäß vergleichsweise ruhig
ist.
- Der Platz zum Richten der Medikamente sollte
nur wenige Schritte vom Medikamentenschrank entfernt sein.
- Medikamente können auch von Auszubildenden
gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch eine erfahrene Pflegekraft
den Vorgang genauestens überwachen.
- Medikamente werden nicht vom Nachtdienst
gestellt. Während der Nacht ist zumeist nur eine Pflegefachkraft
anwesend, die folglich immer wieder von Bewohnern gestört wird. Die für
das Stellen notwendige Ruhe ist nicht erreichbar. Ohnehin ist die
Konzentrationsfähigkeit eines Mitarbeiters während der Nachtstunden
eingeschränkt.
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weitere
Maßnahmen
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- Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch. Ggf. werden die Hände zusätzlich gewaschen.
- Ggf. sollte die Pflegekraft Einmalhandschuhe
tragen oder eine desinfizierte Pinzette bereitlegen.
- Die Pflegekraft säubert und desinfiziert den
Arbeitsplatz.
- Die Pflegekraft sorgt für geeignete
Lichtverhältnisse.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass die
Medikamentenschälchen bzw. Medikamentendispenser hygienisch einwandfrei
sind.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass der
Medikamentendispenser korrekt beschriftet ist, also mit Vornamen,
Nachnamen und Zimmernummer.
- Ein ausreichend großer Vorrat an farbig
gekennzeichneten Tropfenschälchen steht bereit, also etwa Gelb für
morgens, Rot für mittags und blau für abends.
- Die Pflegekraft muss die Wirkungsweise sowie
die Neben- und Wechselwirkungen aller von ihr verarbeiteten Medikamente
kennen. Bei Fragen liest sie den Beipackzettel.
- Das korrekte Stellen von Medikamenten wird
regelmäßig per Pflegevisite überprüft.
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Durchführung: |
Kontrolle
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- Beim Umgang mit Medikamenten gilt das Prinzip
der dreifachen Kontrolle. Kontrolliert wird:
- bei der Entnahme des Medikaments aus dem
Medikamentenschrank oder dem Vorratsbehälter
- bei der Entnahme aus der Originalverpackung
- beim Zurückstellen in den Medikamentenschrank
- Grundlage des Medikamentenstellens ist
ausschließlich das ärztliche Dokumentationsblatt. Die ärztliche
Verordnung sollte nicht auf andere Formulare übertragen werden, um
Übertragungsfehler zu vermeiden.
- Die "6-R-Regel" wird beim Stellen der
Medikamente strikt beachtet. Also:
- richtiger Bewohner. Vorsicht ist notwendig
bei häufig vorkommenden Namen wie Maier oder Müller.
- richtiges Medikament. Völlig unterschiedliche
Medikamente können ähnlich klingende Namen haben.
- richtige Dosierung
- richtige Applikationsform
- richtige Zeit. Neben der Tageszeit können
auch zeitliche Abstände zu anderen Medikamenten oder Ereignissen
definiert werden; also etwa der richtige Spritz-Ess-Abstand bei Insulin.
- richtige Dokumentation. Die
Verordnungsangaben müssen korrekt übertragen werden.
- Vor der Verarbeitung stellt die Pflegekraft
sicher, dass das Medikament intakt ist. Kriterien:
- Das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht.
- Die Schutzverpackung (etwa Blister) ist
unversehrt.
- Die Medikamentenverpackung ist trocken und
zeigt keine Flecken.
- Es gibt keine Form- oder Farbveränderungen.
- Bei Flüssigkeiten sind keine untypischen
Ausflockungen, Trübungen, Geruchsveränderungen usw. bemerkbar.
- Nach Abschluss des Stellens wird die gesamte
Arbeit ggf. von einer zweiten Pflegekraft kontrolliert. (Die Intensität
der Kontrolle ist abhängig vom Wissensstand des Mitarbeiters, dem
Gefahrenpotenzial der Medikamente usw.)
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weitere
Maßnahmen
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- Die Verordnungsdaten müssen dem
Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmen sein. Falls Fragen
offenbleiben, bricht die Pflegekraft das Stellen ab und hält
Rücksprache mit dem Arzt. Die Mindestkriterien für eine korrekte
Verschreibung umfassen:
- Name und Vorname des Bewohners
- Bezeichnung des Medikaments
- Arzneiform, etwa "Tablette"
- Applikationsintervall, etwa "dreimal täglich"
- Dosierung in 24 Stunden, etwa "60 mg"
- Applikationsart, etwa "per os".
- ggf. Befristung der Medikamentengabe
- Sofern dieses von der Apotheke noch nicht getan
wurde, vermerkt die Pflegekraft alle wichtigen Informationen auf der
Medikamentenverpackung. Etwa:
- Lieferdatum
- Anbruchsdatum
- Name des Bewohners
- Die Fehlergefahr lässt sich senken, wenn sich
die Pflegekraft während des Stellens die wichtigsten Daten selbst laut
vorliest, also den Namen des Bewohners, die Bezeichnung des Präparates,
die korrekte Dosis usw.
- Je nach Dokumentationssystem erleichtert ggf.
ein aufgelegtes Lineal die Orientierung innerhalb der Liste der
Verordnungen.
- Der Dispenser sollte direkt auf dem
Dokumentationsblatt mit den Verordnungen abgestellt werden. Der direkte
Blick lässt Fehler schneller sichtbar werden.
- Nach Möglichkeit wird die Einzeldosis bei
folienverschweißten Tabletten durch Abtrennung an der Perforation oder
Abschneiden entnommen. Dieses ist hygienischer und ermöglicht jederzeit
eine zweifelsfreie Identifikation des Medikaments, insbesondere eine
spätere Gegenkontrolle durch Dritte.
- Beim Abteilen der Blisterverpackung sollte
darauf geachtet werden, dass auf jedem Teilstück der Name des
Präparates noch lesbar ist.
- Falls erforderlich können Tabletten zerteilt
werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung laut Beipackzettel zulässig
ist. Die Existenz einer Bruchrille ist dafür ein Indiz. Allerdings gibt
es auch Medikamente mit einer optisch ähnlichen Schmuckrille; diese
allerdings hat keine Teilungsfunktion.
- Es kann vorkommen, dass der Bewohner ein
anderes Präparat bekommt. Dieses etwa, weil er nun ein preisgünstigeres
Generikum einnehmen soll. Wir stellen dann sicher, dass der Bewohner
über diesen Wechsel informiert wird. Insbesondere bei demenziell
erkrankten Senioren ist ansonsten zu befürchten, dass diese dem neuen
Präparat misstrauen und es nicht einnehmen.
- Dragees dürfen zumeist nicht zerteilt werden,
da an den Bruchstellen der ggf. magensaftresistente Film fehlt.
- Beim Abzählen von Tropfen ist es wichtig, sich
sehr zu konzentrieren. Insbesondere bei hohen Tropfenzahlen unterlaufen
sehr schnell Fehler. Damit der Bewohner die Tropfen aufnehmen kann,
werden diese ggf. mit Wasser verdünnt.
- Flüssige Medikamente sollten grundsätzlich
nicht gemischt werden, da es zu unvorhersehbaren chemischen Reaktionen
kommen kann.
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++ -
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Medikament; Tablette; Tropfen; Salbe; Injektion |
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Genereller
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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