Pflegeheim zur Mühle
Heimleitung
Mühlenweg 1
12345 MühlenhausenMax
Mustermann
Musterstraße 1
54321 Musterdorf
Mühlenhausen, 18. Februar
2005
Freiheitsentziehende
Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am 2. und 16. Februar dieses Jahres ist
die von Ihnen betreute Augusta Schröder nachts gestürzt, ohne
dass es dabei zu Verletzungen kam. Der behandelnde Hausarzt Dr.
Roberts diagnostizierte eine dementielle Erkrankung, die u.a. zu
Wahrnehmungsstörungen (Agnosie) sowie zu einer schweren Störung
von motorischen Handlungsabläufen (Apraxie) führt.
Nach Rücksprache mit dem Hausarzt, der
Pflegedienstleitung Margit Meyer und der Bezugspflegekraft Petra
Schmidt halte ich folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:
- Hochfahren des Bettgitters während
der Nachtruhe
- Fixierung mit einem Bauchgurt während
der Nachtruhe
- Begrenzung des Bewegungsfreiraums des
Bewohners am Tag auf das Gebäude der Pflegeeinrichtung und
den umgebenden Garten.
Diese Maßnahmen dürfen wir nur dann
durchführen, wenn dafür zuvor eine vormundschaftliche
Genehmigung erteilt wurde. Ich bitte Sie daher dringend, sich
umgehend
mit dem Vormundschaftsgericht wegen einer solchen Genehmigung
gem. §1906 Abs. 4 BGB in Verbindung zu setzen. Für weitere
Rückfragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur
Verfügung.
Freundliche Grüße
Esther Scheff,
Heimleitung
(Anmerkung: Diese Vorlage ist nur ein
Muster, das je nach individueller Situation angepasst werden
muss.) |