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Lexikon: Pflegequalität

"Qualität ist die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen." (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Qualität)

Die Pflegequalität ist abhängig von den verschiedensten Einflussfaktoren. Einflussfaktoren sind etwa strukturelle, personelle, bauliche und technische Gegebenheiten einer Einrichtung.

Die Pflegequalität muss so gefasst sein, dass sie an objektiven Kriterien gemessen werden kann. Das bedeutet für die Pflege die Entwicklung von Standards.

Adelheid Stösser 1994: "Pflegestandards sind allgemeingültige und akzeptierte Normen, die den Aufgabenbereich und die Qualität der Pflege definieren. Pflegestandards legen themen- oder tätigkeitsbezogen fest, was die Pflegeperson in einer konkreten Situation generell leisten wollen/sollen und wie diese Leistung auszusehen hat."

Der Arzt Donabedian hat die Qualität in drei sich beeinflussende Dimensionen eingeteilt:

Strukturqualität:

Die Strukturqualität ist gekennzeichnet durch bauliche, technische und personelle Rahmenbedingungen. Darunter fällt u. a. der Typ des Trägers (privat oder kirchlich), der Personalschlüssel, das Pflegeleitbild, die Hierarchie- und Kommunikationsstufen und die Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

Prozessqualität:

Die Prozessqualität ist gekennzeichnet durch die Maßnahmen, die sich auf den Pflege- und Versorgungsablauf beziehen. Um die Prozessqualität der Pflege zu erfassen, schaut man sich an, ob die Pflege systematisch und personenbezogen erbracht worden ist. Hilfsmittel dazu ist die Pflegedokumentation und insbesondere der Pflegeprozess. Näher zu betrachten ist auch die Prozessqualität der hauswirtschaftlichen Leistungen und der Verwaltung.

Ergebnisqualität:

Die Ergebnisqualität soll etwas über die Zielerreichung der zuvor festgelegten Pflegeziele aussagen. Eine solche Aussage kann nur getroffen werden durch einen Vergleich der angestrebten Ziele mit dem tatsächlichen Zustand des Bewohners. Das Augenmerk richtet sich u. a. auf die Überprüfung:

  • der zuvor festgelegten Pflegeziele der aktivierenden Pflege, stimmt sie überein mit den Selbstpflegefähigkeiten des Bewohners,

  • der Bewohnerzufriedenheit,

  • ob der Bewohner seine kommunikativen Fähigkeiten erhalten oder sogar verbessern konnte,

  • ob adäquate Hilfeleistungen zur Krisenintervention oder -bewältigung geleistet worden sind usw.

Die Beurteilung der Ergebnisqualität sollte sich aber auch hier wieder auf den hauswirtschaftlichen Bereich und die Verwaltung beziehen.