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Rubrik: Nahrung
(Artikel in dieser Rubrik: 6)
Dienstanweisung Speisen und Lebensmittel Manch Banane oder Jogurt, die Pflegeheimbewohner beim Mittagessen verschmähten, landen am Abend auf dem Esstisch von Pflegekräften. Was auf den ersten Blick nichts Verwerfliches ist, wird vom Gesundheitsamt nicht gerne gesehen. Eine kleine Dienstanweisung sorgt für Klarheit. Mehr Informationen |
Standard Essen und Trinken anreichen in der stationären Pflege Im hohen Alter wird manch Hochbetagter wieder zum Kleinkind degradiert. Er bekommt ein Lätzchen umgehängt, wird gefüttert und in Babysprache angeredet. Der Löffel mit dem (im Mixer erzeugten) Nahrungsbrei schwebt schon vor dem Mund, lange bevor die vorherige Portion geschluckt werden konnte. Und hat sich die Pflegekraft eigentlich vorher die Hände gewaschen? Mit einem Standard können Sie solche großen und viele kleine Schnitzer vermeiden. Mehr Informationen |
Standard Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege Schnell muss es gehen. Gesund muss es sein. Und möglichst wenig kosten. Woran Starköche verzweifeln, ist für Mitarbeiter von Pflegediensten kulinarischer Alltag. Wir zeigen, wie die Zubereitung der täglichen Mahlzeit organisiert werden sollte. Mehr Informationen |
Standard "Kieferkontrollgriff" Die unzureichende Kopfkontrolle von Schlaganfallpatienten erschwert sowohl die Nahrungseingabe wie auch die Mundpflege. Ein besonderer Griff ermglicht es, mit einem Arm sowohl den Kopf zu halten und gleichzeitig den Kiefer zu kontrollieren. Die andere Hand bleibt dann frei. Mehr Informationen |
Standard Kochgruppe in der Tagespflege Mit gutem Grund zählen Kochgruppen inzwischen zum Standardangebot in der Tagespflege. Von dem Angebot profitieren vor allem Seniorinnen. Denn zwischen Kochtopf und Schneidebrett werden nicht nur Erinnerungen geweckt, sondern auch so manche Fähigkeit. Mehr Informationen |
Standardpflegeplan Untergewicht und Kachexie Ein unterernährter Bewohner oder Patient bringt die zuständige Pflegedienstleitung zwangsläufig in Erklärungsnöte. Sie muss belegen, dass sie den Zustand des Senioren rechtzeitig erkannt und wirksame Maßnahmen eingeleitet hat. Gelingen kann dieser Nachweis nur über eine lückenlose Pflegeplanung. Mehr Informationen |
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